Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Hagemeister am 16. März 2017, 11:24:18
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Hallo!
Wir haben von einem Tierarzt die Anfrage erhalten, ob wir eine Blasenspüllösung herstellen können, die u.a. Borsäure als Wirkstoff enthält. Die Substanz ist ja Bestandteil der Liste der Stoffe/ Rezepturen, die bei der Anwendung am Menschen als bedenklich eingestuft werden (www.akdae.de).
Wie sieht es denn bei der Anwendung am Tier aus? Dürfen wir rein rechtlich diese Lösung überhaupt herstellen?
Wir wären über hilfreiche Tipps dankbar ;-)
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Schauen Sie mal hier nach, §6 u. Anlage 2
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/amvv_konsolidierte-fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=13
Beispiel:
https://www.veyx.de/uploads/tx_sitscontentattribute/PB_Internet_Calciveyxol-38_DE_V01_15_160504.pdf
MfG
G.Zück
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Betrifft also Infusion oder Injektion, von Instillation ist nicht die Rede. Somit würde ich das Ansinnen des Tierarztes ablehnen.
MfG
G.Zück