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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Susanne am 11. August 2016, 13:28:23

Titel: Kennzeichnung von Rezepturen !
Beitrag von: Susanne am 11. August 2016, 13:28:23
Hallo,

unsere Approbierte unterschreibt meine Protokolle
nicht , da ich vergessen habe " Für Kinder unzugänglich
aufbewahren " raufgeschrieben habe ?!

Es handelt sich um eine Harnstoffsalbe
mit Ungt. em. aquos. !

Außerdem die Nasensalbe:

Wollwachs 15g
Olivenöl    15g

Für mich tat es hier nicht Not,
da keine gefährlichen Stoffe enthalten sind
und die ApoBetr. es nicht vorschreibt!

Wie sehen Sie das Problem ?

Liebe Grüße, Susanne
Titel: Re: Kennzeichnung von Rezepturen !
Beitrag von: Gramberg-Schmidt am 12. August 2016, 10:24:12
Hallo,

die Kennzeichnung "Für Kinder unzugänglich aufbewahren" ist sicherlich wünschenswert aber keine gesetzliche Vorschrift.
Siehe z.B. Beispieletikett des ZL.

Schönes Wochenende,

Frank Gramberg-Schmidt