Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Mühe am 28. Januar 2014, 15:28:39
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben eine Rezeptur mit
Uridin 2,0 g
Paraffin. subliqu q.s.
Basiscreme DAC ad 20,0 g zulasten der BEK voliegen.
Darf die Rezeptur der Krankenkasse berechnet werden oder muss sie privat berechnet werden?
Mit freundlichem Gruss
W. Mühe
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Wir hatten vor einiger Zeit eine ähnliche Rezeptur - der Apothekerverband oder die Kammer haben uns da Auskunft gegeben - die Verordnung brauchte einen speziellen Zusatztext/eine bestimmte Diagnose, damit sie abgerechnet werden konnte.
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Hallo Frau Weyers,
wissen Sie vieleicht noch welchen Zusatztext der Verordner noch drauf schreiben muss?
Danke vorab
Özden