Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Lepach/Zimmermann am 04. Dezember 2013, 07:46:31
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Guten Tag,
wir haben hier eine Rezeptur reingereicht bekommen über Erytrhomycin 1,0,40%tige Trometamol-Lsg. 0,35 und Benevi Gesichtsfluid ad 50,0. Zunächst dachte ich, da es ein Kosmetikum ist, dass ich die Rezeptur nicht herstellen darf. Aber im Internet fand ich unter Benevi sog. Magistralrezepturen. Kann ich das also so herstellen wie dort beschrieben und gibt es dazu Prüfzertifikate?
D. Rosenthal
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fragen sie die herstellerfirma, wenn, dann haben die prüfzertifikate