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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Küsgens am 17. Oktober 2013, 08:39:58

Titel: Anefug simplex als Rezepturgrundlage
Beitrag von: Küsgens am 17. Oktober 2013, 08:39:58
Hautärztliche Praxis verordnet

Erythromcin 0,16
Tween 20 (10%-Lsg) 1,0
Trometamol 0,03
Anefug simplex ad 16,0

Wie war das nochmal mit der Erstattungsfähigkeit und der Identitätsprüfung bei solchen Grundlagen?
Sind die Kosmetika als Grundlage wegen der Arzneimittelrichtline ausgeschlossen ?
Was mache ich als Identitätsprüfung?

Vielen Dank für die Rückmeldung
Titel: Aw: Anefug simplex als Rezepturgrundlage
Beitrag von: Achim Marliani am 17. Oktober 2013, 09:10:37
Identprüfung geht da wohl nicht. Wichtiger wäre, bei der Fa. Wolff anzurufen und ein Prüfprotokoll gem. ApBetrO anzufordern, das müßte eigentlich über die Firma zu bekommen sein.
Wenn Sie eines bekommen können, können Sie die Rezeptur auch anfertigen und abrechnen. Wenn Sie keines haben - tja, dann dürfen Sie die Rezeptur strenggenommen nicht herstellen.