Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: özden am 08. Oktober 2013, 18:40:15
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Hallo Zusammen,
ich hab ein Btm-Rzeptur mit amphetamin . In die Lösung soll aprikosen aroma aber zur Zeit nicht lieferbar ,daher würde ich nach Absprache mit der Kundin Himbeer aroma nehmen .Meine Frage bräuchte ich dafür ein ein neues Rezept?
Özden
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Nach
§7 Apothekenbetriebsordnung:
\"(1) Wird ein Arzneimittel auf Grund einer Verschreibung von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, hergestellt, muß es der Verschreibung entsprechen.
Andere als die in der Verschreibung genannten Ausgangsstoffe dürfen ohne Zustimmung des Verschreibenden bei der Herstellung nicht verwendet werden.
!!! Dies gilt nicht für Ausgangsstoffe, sofern sie keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen können.!!!
...\"
Das Aroma hat keine arzneiliche Wirkung und beeinflußt eine solche auch nicht.
Damit kann es ohne Rücksprache ausgetauscht werden und aus meiner Sicht ist hier kein neues Rp erforderlich.
Herzliche Grüße aus Berlin.