Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Schwedler am 27. August 2013, 13:05:44
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Hallo,
eine Praxis möchte eine Arilin blau Lösung hergestellt haben...
Methylenblau selber bekommen wir nicht mehr über den GH , sondern haben es nur noch als Reagenz..
Kann man sie ohne Probleme herstellen, oder muß auf irgendetwas geachtet werden???
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Hallo,
stellt sich die Frage, wie die Praxis die Lösung anwenden möchte. Wenn sie einem arzneilichen Zweck dienen soll, muß das Methylenblau Arzneistoffqualität haben, d. h. mit validem Prüfzertifikat eingekauft werden. Wird die Lösung als Reagenz / Diagnostikum verwendet, kann man davon sicherlich absehen, aber dann sollten Sie das Abgabegefäß entsprechend kennzeichnen (z. B. \"Diagnostikum\" \"nicht zur arzneilichen Anwendung\"), außerdem gelten zur Kennzeichnung die Vorgaben der Gefahrstoff-VO.
;)
Herzliche Grüße