Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Ines Peitzberg am 11. Juli 2012, 14:55:43
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wir haben folgende Rezeptur:
Ichthyol 5 %
ungt. emulsificans aquos. ad 100,0
gibt es Schwierigkeiten bei der Grenzflächenaktivität?
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Die Grenzflächenaktivität von Wirkstoffen ist in erster
Linie bei lipophilen Cremes bzw. Emulsionen bzw. W/O -
Emulsionen relevant.
Bei O/W - Cremes wie hier spielt sie keine Rolle. Allerdings
könnte es zu einer Verflüssigung kommen, vor allem dann
wenn Rührmaschinen eingesetzt werden. Deshalb wäre eine
Herstellung von Hand günstiger.
Ist die Verflüssigung doch gravierend, könnte man die
Mischung versuchsweise für mehrere Stunden in den
Kühlschrank stellen. Ist die Konsistenz dann immer noch
nicht befriedigend, kann man etwas Hydroxyethylcellulose
o,5 - 1 % hinzu setzen, um die alte gewohnte Viskosität
zurück zu gewinnen.
Langfristig wäre zu überlegen, ob man nicht eine andere
Grundlage wie z.B. Ungt. emulsific. oder Basiscreme DAC
verwendet.
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Wäre eine solche Rezeptur eigentlich verschreibungspflichtig? Sonst muss der Patient es ja selber zahlen!
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Ammoniumbituminosulfonat ist nicht verschreibungspflichtig. Insofern müßte der Patient selber zahlen. Bei Kindern unter 12 Jahre wäre die Rezeptur von der GKV erstattungsfähig.