Rezepturforum

Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Galenik am 02. Juli 2013, 10:40:41

Titel: import von Arzneimittel mit EU-Zulassung
Beitrag von: Galenik am 02. Juli 2013, 10:40:41
Moin!

Eine Kollegin meint gerade, dass man Arzneimittel mit europäischer Zulassung auch ohne Rezept importieren dürfte, so sie nicht verschreibungspflichtig sind (es geht um ein homöopathisches Mittel). Mein Kenntnisstand ist der, dass grudsätzlich für ausländische Arzneimittel ein Rezept vorliegen müsste. Gibt es da eine Neuerung?

Gruß und Dank
Galenik
Titel: Aw: import von Arzneimittel mit EU-Zulassung
Beitrag von: Kuplent am 02. Juli 2013, 11:02:18
\"Maßgeblich bei einem Einzelimport aus einem EU-/EWR-Vertragsstaat für die Frage, ob eine ärztliche/zahnärztliche Verschreibung vorzulegen ist, sind die Bestimmungen zur Verschreibungspflicht in Deutschland.
Hinweis: Bei Einzelimport aus Nicht-EU/Nicht-EWR-Vertragsstaaten ist in jedem Fall eine ärztliche/zahnärztliche Verschreibung erforderlich.\"

Stammt aus einem Merkblatt der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Schöne Grüße
Titel: Aw: import von Arzneimittel mit EU-Zulassung
Beitrag von: Galenik am 02. Juli 2013, 11:26:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Aber woher weiß ich bei einem Arzneimittel ohne deutsche Zulassung, ob es denn hier verschreibungspflichtig wäre? Vermutlich, wenn es als Stoff namentlich in der Arzneimittelverschreibungsverordnung genannt wird, oder? Gibt es da eine andere Möglichkeit?
Titel: Aw: import von Arzneimittel mit EU-Zulassung
Beitrag von: Kuplent am 02. Juli 2013, 11:46:32
Eigenrecherche: Stoff in der ABDA-Datenbank/Stoffliste im Computer suchen, da stehen meist Hinweise zur Verschreibungsplicht

Wenn Sie nicht weiterkommen, fragen Sie bei einem Importeur an. Die geben Ihnen meist recht brauchbare Auskünfte (ist zumindest bei unserem so).

Schöne Grüße