Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Sina am 28. April 2013, 10:02:28
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Eine Einwaagekorrektur wird empfohlen, wenn der Faktor 1,02 oder größer ist. Liegt er unter 1 muss er nicht berücksichtigt werden, ist das so richtig?
LG Sina
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So ist es.
Laut NRF I.2.1.1. erfolgt eine Einwaagekorrektur nur bei Wirk- und Konservierungsstoffen ab einer Gehaltsminderung von 2,0 % entsprechend einem Einwaagekorrekturfaktor ab 1,020 aufwärts.
Eine Einwaageerniedrigung erfolgt nicht, es sei denn der prozentuale Relativgehalt ist größer als 110 %.
Mit kollegialen Grüßen,
GraSchmi