Rezepturforum

Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Kerstin K. am 21. März 2013, 19:20:15

Titel: Rezeptänderung, Abrechnung
Beitrag von: Kerstin K. am 21. März 2013, 19:20:15
Hallo,

sollten oder müssen kleine Hilfsstoffänderungen wie die Zugabe von Propylenglycol, Trometamol oder Puffern auch auf dem Rezept von uns vermerkt werden? Wir taxieren diese natürlich und fürchten jetzt die Retax der KK.

Viele Grüße :)
Titel: Aw: Rezeptänderung, Abrechnung
Beitrag von: Nadja Engel-Winkinstern am 22. März 2013, 20:28:27
Guten Abend, Frau Knoop!
Sie können nicht die eingesetzten Puffersubstanzen und andere Hilfsstoffe, z.B. Tween 20 zum anreiben abrechnen. Aber Sie dürfen z.B die Mehreinwaage bei Erythromycin abrechnen.