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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Susanne am 30. Oktober 2012, 18:55:45

Titel: Haaröl : Ac.sal., Rizinusöl und Olivenöl !
Beitrag von: Susanne am 30. Oktober 2012, 18:55:45
Hallo und guten Abend,

  dieses Haaröl haben wir schon oft gemacht, dennoch die Frage
  zur Sicherheit, wir wollen unserem Praktikanten ja vernünftige Vorbilder sein !

  Ac.sal.       5g
  Ol.Ricin.    40g
  Ol.Oliv. ad 100g

  Herstellung im Becherglas :

  Salicylsäure einwiegen, Rizinusöl dazu,
  beides im Wasserbad erwärmen und durch Rühren lösen,
  Olivenöl hinzu und in eine Pipettenflasche abfüllen, wenn Lösung klar !

  Ich ziehe die schonenden Wärme im Wasserbad der Mikrowelle vor,ist das richtig ?,
  oder habe ich nur zu viel Respekt vor der Mikrowelle, da wir früher viel mit dem Wassebad
  gearbeitet haben ???

  Freue mich wieder sehr über Ihre Meinungen,
  liebe Grüße,

   Susanne
Titel: Aw: Haaröl : Ac.sal., Rizinusöl und Olivenöl !
Beitrag von: Wolf am 30. Oktober 2012, 21:48:11
Guten Abend Frau Susanne,

ich würde es ein wenig anders, weil schneller herstellen. In einem Becherglas wird die Salicylsäure und Riziniusöl abgewogen. Dann wird die Mischung auf einem Bunsenbrenner bei kleiner Flamme unter ständigem Rühren mit einem Thermometer erwärmt und zur Lösung gebracht. Die Lösung wird  bis auf Raumtemperatur erkalten gelassen und anschließend das Olivenöl hinzu gegeben.
In der Mikrowelle lassen sich in aller Regel nur wasserhaltige Mischungen erwärmen. Öle gehören nicht dazu, es sei denn, sie enthielten Spuren von Wasser.

Eine gute Nacht wünscht

G. Wolf
Titel: Aw: Haaröl : Ac.sal., Rizinusöl und Olivenöl !
Beitrag von: Mariechen72 am 25. Januar 2013, 16:28:05
So stellen wir das Öl auch immer her.
Die Haltbarkeit begrenzen wir auf 3 Monate.
Ist das in Ordnung oder noch zu optimistisch? Ich meine wegen der Öle... vielleicht doch nur 1 Monat?

Gruß Marie
Titel: Aw: Haaröl : Ac.sal., Rizinusöl und Olivenöl !
Beitrag von: Wolf am 25. Januar 2013, 17:17:54
In Anlehnung an die NRF-Vorschrift 11.44. können Sie eine aufbrauchfrist von 6 Monaten veranschlagen.