Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Hogeback am 21. September 2012, 12:42:37
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Kann mir bitte jemand erklären, wann ich den Citratpuffer und wann einfach Citronensäure-Lösung nehmen kann/muß?
Vielen Dank im Vorraus
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Der Citrat-Puffer aus NRF - Vorschrift 11.37. wird in wasserhaltigen Rezepturen mit Betamethason-17-valerat. Clobetasol-17-propionat und Dexamethason oder Dexamethasonacetat eingesetzt.
Reine Citronensäure oder Citronensäure-Lösung o,5 % wird in wasserhaltigen Erythromycin - Rezepturen eingesetzt, in denen das Erythroymcin einen basischen pH-Wert jenseits des pH-Optimums von 8,5 erzeugt hat und dieser zu alkalische Wert wieder auf das Optimum zurückgeholt werden muss. Vergleichen Sie dazu die NRF - Vorschrift 11.77. und 11.78.!
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Citronensäure wird mit Kaliumsorbat als Konservierungsmittel z. B: in nichionischer Creme s 26 und anionischer creme S 27 eingesetzt
Grüße aus Wasserburg
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Sehr geehrte Frau Jakobine,
die Verwendung von Citronensäure im Zusammenhang mit Kaliumsorbat hat rein praktische Erwägungen. Deshalb habe ich sie auch nicht erwähnt.
Sorbinsäure ist nämlich sehr schwer wasserlöslich und löst sich erst bei 95°C
in Wasser. Citronensäure ist dagegen gut wasserlöslich und sorgt dafür, dass aus dem bereits vorher gelösten Kaliumsorbat ein Teil als Sorbinsäure frei gesetzt wird. Am Ende liegt ein Gemisch von Sorbinsäure und Kaliumsorbat als wirksames Konservierungsmittel vor. Die Citronensäure hat quasi nur die Funktion eines \"Steigbügelhalters\" und erleichtert nur das Einarbeiten der Konservierungsmittel-Kombination.
Mfg
G. Wolf
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Es kommt darauf an, welcher Ausgangs-pH-Wert vorliegt und welcher pH-Wert, meist als Wirkstoff-Optimum, erreicht werden soll.
Bei der Kombination Kaliumsorbat/Citronensäure muss übrigens unbedingt darauf geachtet werden, dass Kaliumsorbat zuerst gelöst wird. Ansonsten kann im sauren pH die schwerlösliche Sorbinsäure ausfallen.
Viele Grüße
Tanja Candels