Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Anne B am 11. September 2012, 15:19:32
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Hallo,
wir haben einen Lungenfacharzt in der Nähe, der u.a. Decoct ständig verordnet. An dieser Rp. beißen sich mittlerweile mehrere Apotheken bzgl. der Plausibilität die Zähne aus. Wer kann helfen?
Decoct.Cortex Saponariae 10.1/ 220.0
Liquor Ammon.anis 8.0
Sirotol 4.4
Codeini phosphorici 1,8
Tinc. Belladonnae et Lobeliae aa 8.0
Sir.Simpl. et Altheae aa ad 400.0
Vielen Dank Anne
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Plausibilität - Schwachsinn !
Lassen Sie sich vom Arzt auf einem von Ihnen kreierten Formular bestätigen, daß er auf Grund seiner Therapiehoheit
die Herstellung dieser Rezeptur für Patient/in XY bestimmt und auch gegenüber der GKV vertritt; ansonsten nur P-Rp !
In diesem Fall ist es das Codein-Phosphat als ausgenommene Zubereitung, welches die Majorität der Rezeptur bestimmt,
die Anciennität der Verschreibung sei dahingestellt.
MfG
G.Zück
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Provokationsversuch gescheitert - hier also Hinweise zur Plausibilitätsprüfung:
Decocte s. DAB 6
Cortex saponariae ? = Seifenrinde = Quillajae cortex s. DAC
Liqu.Ammon.anisatus s.DAB 6
Sirotol = Guaifenesin s. Ph.Eur.Kommentar
Tct.Belladonnae normata s. Ph.Eur.Kommentar
Tct. Lobeliae s. DAB 6
Sir. Simplex et Altheae ? = Eibischsirup s. DAC
Knackpunkt der Plausibilitätsprüfung dürfte der pH-Wert sein: wg. Stabilität
sollte Codeinphosphat in flüssigen Zubereitungen auf pH 3,5 eingestellt sein -
+ Liqu.Ammonii anisatus ??
Hist. Vorbilder: DRF 41 Tct. antasthm. c. Cod., DRF 245 Mixt. solv. fort.
Aufgrund der Zusammensetzung ist vielleicht die zusätzliche Verordnung eines
PPI auf GKV-Rp. sinnvoll...
Ansonsten widerspricht die Verordnung in jedem Fall den KV Richtlinien für die GKV-Verordnung -
selbst Monapax(R) wird schon negativ bewertet wg. expectorierender und antitussiver Komponente
auf homöopathischer Ebene !
MfG
G.Zück