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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Widmaier am 21. August 2012, 18:32:06

Titel: Urea pura 10%, Silicoderm F
Beitrag von: Widmaier am 21. August 2012, 18:32:06
Hallo, wir haben einen echten Problemfall: eine Kundin (Erwachsene) von uns leidet seit vielen Jahren an der Fischschuppenkrankheit. Sie bekommt einige Rezepturen verordnet, die sie je nach Hautzustand abwechselnd aufträgt - immer große Töpfe. Eine Rezeptur davon lautet:

Urea pura 10%
Silicoderm F Creme 500,0

laut Firma gibt es aber für Silicoderm F Creme kein Analysenzertifikat und keine Prüfvorschrift. Die Firma hat mir gesagt: \"Haben wir nicht, wir prüfen nix.\"

Kann man die Creme trotzdem herstellen??? Wissen Sie da eventuell etwas oder kann sich die Kundin eine Sondergenehmigung bei der Kasse einholen. Sie bekommt diese nämlich schon über viele Jahre verordnet und auch erstattet. Ansonsten ist die Kundin nämlich ziemlich aufgeschmissen. Es gibt kaum etwas, das ihr wirklich hilft.

Viele Grüße  :unsure:
Titel: Aw: Urea pura 10%, Silicoderm F
Beitrag von: Tanja Przyklenk am 22. August 2012, 08:27:28
Hallo,

für die Arzneimittelherstellung dürfen (laut § 11 Apothekenbetriebsordnung)
nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität
festgestellt ist. Das ist meiner Meinung nach nur möglich bei
Fertigarzneimitteln oder bei Ausgangsstoffen, deren Qualität durch ein
Prüfzertifikat nach § 6 Abs.3 nachgewiesen ist. Dann ist von der
Apotheke noch mindestens die Identiät zu prüfen.

Eine Gesetzeslücke kenne ich leider nicht.

Gruß
T.P.