Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Klein am 25. Januar 2012, 17:12:49
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Hallo
kann mir jemand bei der beschriftung von der Abwaschbaren Salbengrundlage helfen
ich weiß nich ob ich da auch ein gefahrenhinweis angeben muss wegen dem Natriumdodecylsufat
ebenso bei der Natriumdodecylverreibung 50%
die Stammzubereitung steht im nrf und ich will sie als defekturen herstellen
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Hallo,
bei herstellung einer Stammverreibung muss nach GHS, also mit Gefahrenpiktogramm, H- und P-Sätzen und ggf. Signalwort Achtung oder Gefahr. Das Ausschreiben der H- und P-Sätze kann entfallen, wenn die H- und P-Sätze im gleichen Raum ausgeschrieben zur Verfügung stehen.
Bei Herstellung einer Rezeptur muss nach ApoBetrO etikettiert werden. In diesem Fall kann dann auf eine GHS-Kennzeichnung verzichtet werden.
Gruß IT
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Danke für die Antwort
ich hab gesehn bei Arbeitsschutz im NRF
steht auch genau was auf Rezepturkonzentrat drauf muss
bzw auch die weiteren Monographien bei denen es relevant ist!
Noch eine weitere Frage:
Muss ich bei Lösungen filtrieren?
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Eine Lösung muß klar, ohne Bodensatz und ohne Schwebstoffe sein. Bei Bodensatz ist der Feststoff nicht ausreichend gelöst. Filtrieren ist dann keine Problemlösung. Das Problem muss genauer betrachtet werden.
Bei Schwebstoffen sollte filtriert werden. Oftmals ist ein Filtrieren der Lösung in der Praxis jedoch nicht notwendig.
Viele Grüße TI