Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: M.B. am 03. Januar 2018, 19:08:21
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Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Dokumentation. Wir haben jetzt - da ein Hautarzt in unserer Nähe gezogen ist- die
Citronensäure Lösung 0,5 %, die wir für die NRF Rezeptur oft benötigen, auf Vorrat hergestellt . (Konserviert mit 20% Propylenglykol) Ebenso ein Bethametasondipropionat Rezepturkonzentrat. Reicht es aus, wenn ich bei beiden eine Herstellungsanweisung, eine Plausi und ein Herstellungsprotokoll schreibe und dann interne Prüfungs- bzw. Chargennummern vergebe? Oder muss ich diese wie eine Defektur behandeln?
Liebe Grüße!
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Ist wie eine Defektur zu behandeln. So sieht es zumindest bei uns der Pharmazierat.
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Mallo M.B.,
das würde ich an Ihrer Stelle mal mit Ihrem Pharmazierat absprechen. Bei uns wird dasn nämlich tatsächlich anders gesehen als bei Herrn Kuplent: Unser Amtsapotheker steht auf dem Standpunkt, dass für solche Zwischenprodukte eine stark verkürzte Doku völlig ausreichen würde.
Gruß
Achim Marliani