Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Tanja Candels am 17. November 2011, 12:21:15
-
In welcher Form geben Sie die Haltbarkeit bei Rezepturen an: immer mit Verfallsdatum oder auch als Haltbarkeit + Zeitraum, also z.B. Haltbarkeit: 1 Jahr ?
-
Immer nur als offenes Verfalldatum, also in der Form: \"Verwendbar bis 31.12.11\". ich meine, dass die Angabe eines Zeitraumes auch nicht mehr akzeptiert wird.
-
Ich habe von meiner Vorgängerin in der Rezeptur einige Rezepturen mit offenen Verfalldatum übernommen. Diese benutze ich auch weiter. Aber einige Rezepturen sind noch mit dem Vermerk \"begrenzt haltbar\" gespeichert. Da fällt es mir sehr schwer ein festes Verfallsdatum anzugeben. Die Haltbarkeit der Salbengrundlage ist nicht das Problem, aber wie verändern die enthaltenen Arzneistoffe die Haltbarkeit? :unsure:
-
Oft ja ziemlich deutlich. Die Hydrolyse von Erythromycin kann z.B. ein ziemliches Problem sein, wenn der pH-Bereich der Zubereitung nicht stimmt. Oder Kristallwachstum bei Metronidazol. Oder oder oder. Einen guten Anhaltspunkt find ich da eigentlich die diesbezügliche Tabelle im NRF. Und im Zweifelsfall geb ich lieber nur vier Wochen an, ehe ich mich mit einer viel zu langen Haltbarkeitsangabe in die Nesseln setzte, selbst wenn das dann zu kurz sein sollte.
-
Ich finde es auch schwierig, die richtigen Haltbarkeitsdaten zu notieren.
Zumal andere Apotheken bestimmte Salben ein halbes Jahr haltbar machen und man selber nur vier Wochen das ganze haltbar macht, aufgrund der Zusammensetzung.
-
Die neue ApBetrO sieht ein Verfalldatum für Rezepturen vor. Begrenzt haltbar wird also demnächst von den Etiketten verschwinden B)