Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Leanora am 28. September 2022, 08:42:33
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Hallo, könnte mir jemand sagen wann man Erythromycin mehr einwiegen muss, wegen korrekturfaktor.
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Meines Wissens nach immer sobald der Korrekturfaktor über 1 liegt
Viele Grüße
Jenny B.
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Wirklich? Jemand sagte irgendwas mit 2%...?
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Moin!
Erst mal zum Faktor: Wenn der Korrekturfaktor über 1,02 (= 2%) liegt, MUSS er mit einer entsprechenden Mehreinwaage berücksichtigt werden, liegt er zwischen 1 und 1,02, kann er berücksichtigt werden, muß aber nicht. Läge er unter 1, soll er ebenfalls nicht berücksichtigt werden, außer, der Faktor läge unter 0,9. Ausnahme Nystatin, da muß immer korrigiert werden.
Ansonsten gibt's da ja noch die generelle Empfehlung das NRF, bei niedrig dosierten Wirkstoffen (zu denen Ery ja aber nicht gehört) in Kapseln mit einem entsprechenden technisch bedingten Einwaagezuschlag zu arbeiten, das sind dann aber 5 oder bei sehr gering dosierten Wirkstoffen sogar 10%. Und der Zuschlag ist unabhängig vom Korrekturfaktor.
Gruß
Achim Marliani
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Vielen Dank! Das hilft mir viel weiter! Grüße