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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Susanne am 02. Mai 2016, 12:55:25

Titel: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
Beitrag von: Susanne am 02. Mai 2016, 12:55:25
Guten Tag,

die HKK sagte mir am Telefon, seit 1 Jahr wird es
nicht mehr übernommen, wenn Fertigarzneimittel in einer Rezeptur
verarbeitet werden , z.B. Linoladiol N mit Erythromycin ?!
Ist das so richtig oder nicht ?
Die Meinungen gehen da auseinander leider.

Mit freundl. Gruß,
Susanne Braun
Titel: Re: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
Beitrag von: Sabine Hoffmann am 02. Mai 2016, 20:53:21
Hallo,

meines Wissens geht das, so lange das FAM verschreibungspflichtig ist. Sonst würde ich einfach mal den Apotherverband anrufen. Die können bei sowas recht gut helfen.
Titel: Re: Fertigarzneimittel in Rezepturen ?!
Beitrag von: Susanne am 08. Mai 2016, 23:21:43
Vielen Dank für Ihre Antwort !

Ich habe mit einer anderen KK telefoniert und nochmals
mit einer Kollegin der HKK. Die Herstellung und Bezahlung geht in Ordnung sofern ein Prüfzertifikat vorliegt und eine organolept. Prüfung bzw. der pH Wert überprüft wird. Also wie gehabt !
Da hat mich wohl die Dame der HKK fehlinformiert !

Liebe Grüße, Susanne