Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Antje Hofmann am 17. August 2012, 13:45:39
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Wenn ich die Substanzen nicht in ein Apotheken-Standgefäß \"umtopfe\", sondern im Lieferantengefäß lagere, muß ich das Testat über die Materialeignung des Lieferantengefäßes in der Apotheke vorliegen haben oder reicht es, das es eines gibt?
Danke!
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Meines Wissens gibt es nirgendwo eine Vorschrift, dass wir für die LAGERUNGSgefäße überhaupt Zertifikate brauchen, so weit ich weiß, gilt das nur für die ABGABEgefäße.