Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Kristina K. am 30. Juni 2015, 17:08:27

Titel: Methadon Substitution
Beitrag von: Kristina K. am 30. Juni 2015, 17:08:27
Guten Tag,
heute haben wir von der AOK Rheinland/Hamburg eine Retaxation eines BTM Rezeptes zur Substitution bekommen.
Bis dato haben wir eine solche Methadon-Rezeptur, die dem Patienten in der Arztpraxis verabreicht wird, noch nicht hergestellt.
Als wir das Rezept bekamen stellten wir die Rezeptur her und lieferten die Lösung an den Verordnenden Arzt aus.Das Rezept haben wir ganz normal über das ADG Tax-Programm berechnet und das Rezept im gültigen Abgabezeitraum abgerechnet.

Wir fragen uns warum der Abrechnungsbetrag komplett gestrichen wurde?
Wie genau müssen diese Methadon Rezepte abgerechnet werden? Müssen wir als Apotheke vorher einem Vertrag zur Substitutionstherapie beitreten?
Insgesamt haben wir diese Rezeptur nun 6x hergestellt, die erste wurde bereits gestrichen,die anderen folgen sicherlich.
Weiß jemand was wir falsch gemacht haben und ob wir im nach hinein noch Abhilfe schaffen können oder einspruch einlegen?

Vielen Dank

Kristina Kukkel, PTA, Severinus Apotheke


Titel: Re: Methadon Substitution
Beitrag von: Eicke am 30. Juni 2015, 17:30:58
Moin,

ein Liefervertrag ist nicht notwendig. Die Preise für Methadon, L-Polamidon und Buprenorphin sind schon alle fest vorberechnet. Diese Preise stehen in Tabellen. Schauen Sie doch einfach mal in die Hilfstaxe. Dort finden Sie im Kapitel "Taxhilfen" ab Seite T-3 alle Preise in Tabellen.

viele Grüße
Titel: Re: Methadon Substitution
Beitrag von: Dromos am 30. Juni 2015, 18:23:52
Guten Abend,

bei einer Retax auf Null könnte auch sein, dass etwas mit dem Rezept an sich nicht stimmt, zb
Kein "A", kein "S" etc pp oder was hat die AOK denn als Grund angegeben? Falsche Taxierung?