Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Sturn Cecile am 25. August 2016, 08:59:53
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Hallo,
ich hätte eine Frage zu einer Rezeptur. Wenn ein Arzt eine Rezeptur mit einer Fertigsalbe aufgeschreibt, ist dann die Apotheke verpflichtet den Rabattvertrag zu nehmen?
der Salbe zu bestellen:
Erythromycin 2,0g
Ecural Salbe 98,0g --- Rabattvertrag wäre Momegalen salbe
Vielen Dank im vorraus.
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Hallo,
ich würde die "preisgünstigste" Variante wählen, um diese Rezeptur herzustellen.
Gerade im Hinblick auf das Retaxverhalten der Krankenkassen, sehe ich dies als sicheren Weg.
Wenn man sich die Verordnung genauer anschaut, hätte der Arzt die Möglichkeit (bei etwaigen allergischen Reaktionen auf Bestandteile) ein aut idem bei Ecural setzen zu können.
Da dies sicherlich nicht der Fall ist, würde ich den Rabattvertragspartner verarbeiten.
Das ist allerdings meine persönliche Meinung und leider nicht durch Gesetzestexte zu belegen.
Gerade die u.U. anstehende Diskussion mit dem Patienten/Kunden, warum ein anderes FAM auf dem Etikett steht, erleichtert die Entscheidung nicht wirklich.
Auch hier ist leider wieder eine Lücke zu erkennen, die wir als Apotheken ausbaden müssen.
Hoffe es hat ein wenig geholfen.
VG