Rezepturforum

Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Tamara Kleer am 04. Oktober 2012, 09:10:17

Titel: Abitima Creme Kosemtikverordnung????
Beitrag von: Tamara Kleer am 04. Oktober 2012, 09:10:17
Hallo,
ich hätte mal eine Nachfrage zur Abitima Creme.
Stimmt es dass Abitima ( Kosemtikum ) nicht mehr in Rezepturen eingearbeitet werden darf ?Retax möglich?
Und wenn ja wo kann ich das schriftlich erfahren?Zur Weiterleitung an den Arzt??
Viele Grüße
Tamara Kleer
Titel: Aw: Abitima Creme Kosemtikverordnung????
Beitrag von: Wolf am 04. Oktober 2012, 22:09:55
Laut § 5 AMG und ApBetrO müssen alle Wirkstoffe und Hilfsstoffe pharmazeutische
Qualität besitzen, bevor sie in Rezepturen eingesetzt werden dürfen. Pharmazeutische Qualität wird durch ein chargenspezifisches Analysenzertifikat
nachgewiesen, das auf Monographien von Arzneibüchern basieren muss.
Abitima ist kein zugelassenes Arzneimittel, sondern ein Körperpflegemittel, die von Krankenkassen laut Arzneilieferungsvertrag nicht erstattet werden. Mit einer Retaxation auf Null wäre also zu rechnen.
Neben dem Analysenzertifikat verlangen Pharmazieräte außerdem eine Identitätsreaktion, bevor die jeweilige Grundlage in einer Rezeptur verwendet werden darf. Dies dürfte in einem derart komplexen System wie z.B. der Abitima und vielen anderen Cremes recht schwierig sein.
Mein Tipp: Versuchen Sie vom Hersteller einer Halbfertig-Grundlage ein Analysenzertifikat und eine Empfehlung für eine Identitätsreaktion zu bekommen.
Titel: Aw: Abitima Creme Kosemtikverordnung????
Beitrag von: Tamara Kleer am 05. Oktober 2012, 04:51:54
Vielen Dank für die schnelle Antwort.