Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Struwe am 19. November 2012, 12:58:41

Titel: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
Beitrag von: Struwe am 19. November 2012, 12:58:41
Hallo,

als Beispiel einmal folgende Rezeptur :


Wirkstoff YX  3.0 g

Advantan Creme ad 50.0 g.


Wie beschriften Sie das Etikett ?

Weisen Sie die einzelnen Bestandteile der Advantan Creme aus oder
schreiben Sie \"Advantan Creme\" und geben dem Patienten den Beipackzettel mit ?

Vielen Dank

Gruß

Catherina Struwe
Titel: Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
Beitrag von: Meyer am 19. November 2012, 21:14:18
Beides ist o.k.lt. Caelo Fortbildung. Wir machen entweder den Beipackzettel um die Kruke oder drucken ein Etikett mit den Bestandteilen und kleben es auf die Rückseite .
Titel: Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
Beitrag von: Mathéus, Iris am 11. Februar 2013, 19:05:29
...reicht es bei Fertigarzneimitteln, die für eine Rezeptur verwendet werden, nicht aus, die Chargenbezeichnung zu nennen, statt der ganzen Bestandteile?
Titel: Aw: Kennzeichnung der Rezeptur nach § 14 ApBetO
Beitrag von: Achim Marliani am 15. Februar 2013, 15:32:14
Hallo,

wenn man sich genau an die Buchstaben des Gesetzes hält, nein. Da steht eindeutig, dass die verwendeten Grundlagen mit allen Bestandteilen deklariert werden sollen.
Das das bei vielen Fertigprodukten gar nicht geht, steht auf einem anderen Blatt...