Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Verena Heeke am 06. Dezember 2012, 13:45:43
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Eine Frage, wie lange muss man eigentlich Prüfprotokolle und Herstellungsprotkolle aufbewahren?
Habe weder in der Fachliteratur noch in meinen alten Schulunterlagen etwas dazu gefunden.
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Hallo,
wir hatten im September erst eine Schulung darüber.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre §22 ApoBetrO.