Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Dulcamara am 02. Juni 2017, 07:56:41

Titel: Erstattung von gekaufter Mannit (99,5%)-Siliciumdioxid (0,5%)-Mischung
Beitrag von: Dulcamara am 02. Juni 2017, 07:56:41
Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Erstattung o.g. Mischung: Stimmt es, dass die GKV (speziell AOK) die Kosten für die gekaufte Mannit-Aerosil-Mischung nicht übernimmt?
Wenn ja, wie lautet die Begründung?

Danke und Gruß
Dulcamara
Titel: Re: Erstattung von gekaufter Mannit (99,5%)-Siliciumdioxid (0,5%)-Mischung
Beitrag von: Achim Marliani am 07. Juni 2017, 12:17:47
Hallo,
ja, stimmt leider. Die Begründung ist ganz einfach: Nicht in der Hilfstaxe gelistet, Einzelstoffe taxieren.

Gruß
Achim Marliani
Titel: Re: Erstattung von gekaufter Mannit (99,5%)-Siliciumdioxid (0,5%)-Mischung
Beitrag von: Dulcamara am 08. Juni 2017, 16:45:51
Vielen Dank für die Antwort.

Es ist einfach unglaublich!
Titel: Re: Erstattung von Verreibungen, Stammzubereitungen etc.
Beitrag von: Dulcamara am 09. Juni 2017, 00:13:29
Warum wird ein Dronabinol-Set erstattet?

Hallo und Gruß aus dem Notdienst,

ja, wir rechnen die immer als Rezeptur ab, und zwar auf der Basis der Fagron-Sets. Kommt auf einen Einzelpreis von ca 700,- für 50ml und ist seit fast drei Jahren bisher immer anstandslos durchgegangen.

Gruß
W. Luetjens

Wie sieht es mit der Erstattung von gekauften Verreibungen/Stammzubereitungen aus?