Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Schipp am 07. März 2019, 10:47:57

Titel: DMSO-Creme, abrechnungsfähig?
Beitrag von: Schipp am 07. März 2019, 10:47:57
Guten Tag, wir haben eine Rezeptur aus dem KH bekommen und sind uns nicht schlüssig, ob es auf dem GKV-Rezept abgerechnet werden kann?  :-\

DMSO 25g
Magnesiumchlorid 25g
Wasser 10g
Basiscreme ad 200g
Titel: Re: DMSO-Creme, abrechnungsfähig?
Beitrag von: Achim Marliani am 07. März 2019, 18:30:10
Hallo Schipp,
ich zitier mal kurz die Arzneimittelverschreibungsverordnung:

"Dimethylsulfoxid – ausgenommen zur cutanen Anwendung bei Menschen in einer Konzentration bis zu 15% –"

Da die Rezeptur mit ihren 12,5% DMSO unter den 15% liegt, ist sie nicht verschreibungspflichtig und damit auch nicht erstattungsfähig, weil es für DMSO keine Ausnahme gibt.

Gruß
Achim Marliani