Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Martina Geiselbrecher am 12. Juli 2013, 15:42:53
-
Dürfen Körperpflegemittel und Nichtarzneimittel, wenn darin ein verschreibungspflichtiger Wirkstoff verarbeitet wird, auf Kasse für Erw. u. Kdr. abgerechnet werden?
-
Hallo,
kommt drauf an! Nur dann, wenn für die entsprechenden Nichtarzneimittel Prüfprotokolle vorliegen, die die pharmazeutische Qualität belegen, ansonsten darf die Rezeptur nicht hergestellt werden.
Eine Reihe Hersteller haben mittlerweile solche Protokolle, teils sogar zum Download auf ihren Internet-Seiten. Einfach mal bei den Herstellern nachfragen.