Rezepturforum

Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Taris27 am 02. November 2020, 14:36:06

Titel: Taxieren von Pufferlösungen für AT
Beitrag von: Taris27 am 02. November 2020, 14:36:06
Servus liebe Community!

Auch auf die Gefahr hin, dass das schon mehrfach gefragt worden ist (über die Suchfunktion haben wir leider nichts gefunden...) folgende Frage:

Für off-Lable-Augentropfen wird ein steriler Phosphatpuffer benötigt. Diesen stellen wir ganz normal laut Anweisung her und sterilisieren ihn via Autoklav. Wie dürfen wir diesen nun in der Rezeptur taxieren?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Titel: Re: Taxieren von Pufferlösungen für AT
Beitrag von: Achim Marliani am 04. November 2020, 09:13:33
Hallo Taris27,

ja, ein notwendiger Puffer darf mit taxiert werden. Aber leider nur auf die Inhaltsstoffe runtergebrochen, das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der AmPreisV. Und ein Sterilisationvorgang darf für eine Augentropfen-Rezeptur nur ein Mal berechnet werden. Eventuell sinnvolle weitere Sterilisationen von Zwischenprodukten können leider nicht taxiert werden.

Gruß
Achim Marliani