Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Taris27 am 02. November 2020, 14:36:06
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Servus liebe Community!
Auch auf die Gefahr hin, dass das schon mehrfach gefragt worden ist (über die Suchfunktion haben wir leider nichts gefunden...) folgende Frage:
Für off-Lable-Augentropfen wird ein steriler Phosphatpuffer benötigt. Diesen stellen wir ganz normal laut Anweisung her und sterilisieren ihn via Autoklav. Wie dürfen wir diesen nun in der Rezeptur taxieren?
- Kompletten Puffer als Rezeptur taxieren und dann anteilig berechnen?
- Nur die Stoffe runter rechnen? Was machen wir dann aber mit dem Sterilisiervorgang?
- Oder oder oder....
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
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Hallo Taris27,
ja, ein notwendiger Puffer darf mit taxiert werden. Aber leider nur auf die Inhaltsstoffe runtergebrochen, das ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der AmPreisV. Und ein Sterilisationvorgang darf für eine Augentropfen-Rezeptur nur ein Mal berechnet werden. Eventuell sinnvolle weitere Sterilisationen von Zwischenprodukten können leider nicht taxiert werden.
Gruß
Achim Marliani