Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Franziska Overwaul am 26. Oktober 2011, 15:06:14
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Guten Tag,
folgender Anfertigungswunsch wurde geäußert:
Harnstoff 10 g
Dexpanthenol 10 g
Olivenöl 20 g
Vitadral Tr.20 g
Wasserh.Wollwachsalk.salbe zu 200 g
Hat eine Ergotherapie entwickelt, lt.Kundin
Wird die Salbe durch die hohe Konzentration an Vitadral verschreibungspflichtig?
M.f.G. F.Overwaul
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Hallo Frau Overwaul,
die Abgabebestimmungen für Retinol sind wie folgt:
Spezifizierung zur Verschreibungspflicht:
zur Anwendung am Menschen
ausgenommen zum inneren Gebrauch in Zubereitungen mit einer Tagesdosis bis zu 10000 I.E.-
ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Zubereitungen mit einer Tagesdosis bis zu 50000 I.E.
bei lebensmittelliefernden Tieren zur Infusion oder Injektion, ausgenommen zur subcutanen Injektion
Quelle: AMVV Anlage 1 Retinol und seine Ester
Um die Verschreibungspflicht zu ermitteln, müsste man also wissen, wieviel der Kunde von der Creme am Tag verbraucht und wie viel Gramm ein Milliliter von Vitadral ist. Dies enthält (laut Lauer-Taxe) 54.900 I.E. / ml.