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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Michael am 11. Juli 2012, 18:36:00

Titel: Analysenwaage
Beitrag von: Michael am 11. Juli 2012, 18:36:00
Hallo zusammen ,

gibt es eigentlich eine Vorschrift , auf wieviel Stellen hinter dem
Komma eine Analysenwaage wiegen muß ?

Vielen Dank für die Info !
Titel: Aw: Analysenwaage
Beitrag von: Tanja Przyklenk am 12. Juli 2012, 12:15:34
Hallo Frau Bertram,

das ist ein sehr umfangreiches Thema.
In der Regel besitzt eine Analysenwaage vier Stellen
hinter dem Komma.
Die letzte Stelle ist immer unsicher.
So ist bei kleinen Mengen die vorherige Herstellung
einer Stammverreibung nötig.

Beachten muss man den Wägebereich der eingesetzten Waage.
Der untere Bereich wird als Mindeslast, der obere Bereich
als Höchstlast bezeichnet.

Vor Ort sollte die Mindesteinwaage für jede Waage, unter
Berücksichtigung aller Einflussfaktoren bestimmt werden.
Mindeseinwaage: Kleinste Masse, die mit einer bestimmten
Waage mit vorgegebener Genauigkeit gewogen werden kann.

Informationen finden Sie im NRF unter I.2.9
Wägen in der Apotheke.

Gruß

T.P.