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Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Yasmin Heim am 27. Juni 2014, 12:24:53

Titel: Take home Abrechnung auf BTM- Rezept
Beitrag von: Yasmin Heim am 27. Juni 2014, 12:24:53
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich take-home- Auseinzelungen von Methaddict abrechne? Bisher (mit unserem alten Computersystem) wurde der Betrag immer als "Stückelung ohne PZN verschreibungspflichtig" eingegeben. Die Damen der neuen Software haben mir erklärt, ich solle es als "Auseinzelung" eingeben und die Dame vom LAV beharrte darauf, dass ich die Rezept-PZN drucken müsste.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wie macht Ihr das denn? Und wenn ich es als Rezeptur eingebe, wie genau taxiere ich dann?
HILFE

Vielen Dank vorab!!
Titel: Re: Take home Abrechnung auf BTM- Rezept
Beitrag von: Heidrun Reinert am 01. Dezember 2016, 12:50:14
Hallo,

da bis jetzt noch keine geantwortet hat, versuche ich Hilfestellung zugeben. Vielleicht können sie aber auch berichten, wie sie es letztendlich abgerechnet haben.

Leider habe ich keine eigene Erfahrung mit der Abrechnung solcher Besonderheiten.

In der neuen Hilfstaxe (Stand März 2016), die mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde, findet man Angaben bzgl. der Abrechnung/ Berechnung von Teilmengen einer N1-Fertigarzneimittelverpackung. Meiner Meinung nach ist daher eine Abrechnung mit der Sonder-PZN denkbar.

Um ganz sicher zu gehen, sollte man bei seinem Apothekerverband noch etwaige Fragen klären.

Beste Grüße,

Heidrun Reinert
Titel: Re: Take home Abrechnung auf BTM- Rezept
Beitrag von: Hexenküche am 27. Dezember 2016, 14:12:17
abrechnung kann auch über "Rezeptur" erfolgen - klappt meistens auch.  Streng genommen muss auf jeden fall für die AOK mit dem "Hash Code" abgerechnet werden.
Titel: Re: Take home Abrechnung auf BTM- Rezept
Beitrag von: Gnadt, J. am 27. März 2017, 14:30:54
Hallo
es gibt bei unserem System ADG S 3000 extra Sonderpzn siehe technische Anlage, die wir anwählen und rechnen mit den Werten in der Hilfstaxe!