Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Team Ahlemer Kronen Apotheke am 02. Juli 2012, 16:34:02

Titel: Neue ApBetrO: Herstellungsanweisungen für NRF?
Beitrag von: Team Ahlemer Kronen Apotheke am 02. Juli 2012, 16:34:02
Ich lese und lese und werde nicht so richtig schlau: Muss ich im Rahmen der Dokumentation für NRF-Rezepturen ebenfalls eine \"Herstellungsanweisung nach Darreichungsform\" auswählen oder erstellen?

K. Lehmann
Titel: Aw: Neue ApBetrO: Herstellungsanweisungen für NRF?
Beitrag von: Przyklenk am 03. Juli 2012, 05:44:38
Hallo Frau Lehmann,

die Aussage der Apothekenbetriebordnung ist
recht \"schwammig\" gehalten.
Generell ist für jede Darreichungsform eine
Herstellungsanweisung festzulegen (das wurde auf
einer Fordbildung der Apothekerkammer Nordrhein
gesagt). Ich halte dies jedoch für unsinnig.
Man stellt ja gleiche Darreichungsformen manchmal
unterschiedlich her (z. B. Kapseln - Ergänzungsmethode,
Mezylindermethode a oder b, Lösungsmethode).

Es macht also Sinn für jede Zubereitung eine Herstellungs-
anweisung festzulegen, bei Wiederholungen kann man dann auf
die vorherige Anweisung verweisen.

Auch bei NRF Zubereitungen würde ich stichpunktartig die
Herstellungsanweisung dokumentiern und evtl. auf die
\"Apotheke\" umschreiben. Wenn also im NRF die Herstellung
in der Fantaschale beschrieben ist und Sie ein automatisches
Rührsystem verwenden, müssen Sie die standardisierte
Vorschrift entsprechend ändern.

Gruß

T.P.
Titel: Aw: Neue ApBetrO: Herstellungsanweisungen für NRF?
Beitrag von: Team Ahlemer Kronen Apotheke am 03. Juli 2012, 05:56:11
Danke!