Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Iris Dürr am 26. Juli 2012, 12:25:08

Titel: Druck der Rezepturberechnung
Beitrag von: Iris Dürr am 26. Juli 2012, 12:25:08
Hallo!

Wo drucke ich die Berechnung einer Rezeptur auf das Rezept - vorne oder hinten?
Und was mache ich bei 2 bzw. 3 Rezepturen?

Danke für Infos!  Iris
Titel: Aw: Druck der Rezepturberechnung
Beitrag von: PTA 85 am 29. Juli 2012, 19:40:29
Hallo,

also ich schreibe die Berechnung immer vorne drauf. Drucken funktioniert bei unserem Drucker irgendwie nie so, wie ich es gerne hätte. Es druckt dann immer über etwas anderes drüber.  :(

Liebe Grüße
Titel: Aw: Druck der Rezepturberechnung
Beitrag von: Tanja Przyklenk am 30. Juli 2012, 06:46:21
Hallo,

die Abrechnung von Rezepturen ist in der Technischen
Anlage 1 gereglet.
Hier der genaue Text:
4.4 Abrechnung von Rezepturen
\"Die Abrechnung von Rezepturen ist grundsätzlich auf der Vorderseite des Verordnungsblattes im Verordnungsfeld (roter Bereich) möglich. Das Sonderkennzeichen 9999011 ist auch bei der Abgabe von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form zu verwenden.\"
Wir haben die Preisberechnung ausgedruckt und an das Rezept geheftet.
Dann haben wir vorne auf dem Rezept nur den Endbetrag abgerechnet.
Ich kann aber leider nicht sagen, ob das wirklich vertragskonform ist.

Ich würde mich an die Abrechenstelle bzw. den zuständigen Apothekerverband wenden.

Gruß
T.P.
Titel: Aw: Druck der Rezepturberechnung
Beitrag von: Michael am 31. Juli 2012, 18:45:36
Hallo ,

wir schreiben die Endsumme immer vorne aufs Rezept , neben
die Rezeptur und drucken die Auflistung auf die Rückseite .
Das funktioniert aber nur bei einer Rezeptur .

Bis jetzt hatten wir noch keine \"Reklamation\"..

MfG