Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Michael Staesche am 29. Oktober 2013, 07:32:12

Titel: Rezepturänderung
Beitrag von: Michael Staesche am 29. Oktober 2013, 07:32:12
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Themenbereich Kosmetik in Rezepturen. Darf man, wenn der Verordnende stur oder (wie in unserem Fall) telefonisch nicht erreichbar ist (es gibt Krankenhausambulanzen mit Telefonzeiten 13.30h-15.15h), die Änderung der Rezepturgrundlage, hier Linola Hautmilch in Linola Emulsion auch mit Vermerk \"lt. Rücksprache mit der Praxis\" ändern, oder sollte man lieber auf ein neues Rezept drängen?
Titel: Aw: Rezepturänderung
Beitrag von: Achim Marliani am 31. Oktober 2013, 15:54:13
Hallo Herr Staesche,

grundsätzlich ja. Nur sollte die Rücksprache auch tatsächlich erfolgt sein. Je nach dem, wie maligne der Arzt gerade drauf ist, könnten Sie sonst ein ziemliches Problem bekommen, wenn er das rauskriegt.
Und ob die Krankenkassen (respektive deren Prüfzentren) das so anerkennen, das steht sowieso in den Sternen und wechselt scheinbar je nach Mondphase. Wenn Sie da ganz sicher gehen wollen, dann brauchen Sie definitiv ein neues Rezept, sonst riskieren Sie zumindest theoretisch Retaxationen.