Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: KleineKruke am 10. Februar 2016, 17:50:45
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Hallo ihr Lieben, :)
kann mir hier beantworten, ob ich die oben genannte Verordnung an einen zuzahlungspflichtigen, erwachsenen Patienten auf KK-Rezept abgeben u. abrechnen kann?
Ich sage nein, eine Kollegin wiederum ist sich unsicher!
Bitte schnell antworten!
DANKE!!!!
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Hallo,
ich glaube, das Dithranol in der Warzensalbe Infectopharm ist verschreibungspflichtig!
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Hallo u. guten Morgen, :-)
haben soeben mit dem Apothekerverband telefoniert und die Auskunft erhalten, dass es sich bei dieser Verordnung um ein "Selbstzahler-Rezept" handelt!
Trotz des Dithranol in der Grundlage ist die Konzentration zu gering für eine Verschreibungspflicht!
Trotzdem danke für die Antwort!
Liebe Grüße
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Hallo,
Achtung nicht die „Baustellen“ durcheinander bringen.
--- Dithranol ist ausnahmslos verschreibungspflichtig.
Dieses ist in der AMVV - Verordnung über die Verschreibungspflicht von
Arzneimitteln festgelegt.
(https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR.)
Es handelt sich bei der Warzensalbe von Infectopharm um eine
Rezepturgrundlage mit Dithranol nach NRF 11.31. Auf der Umverpackung
wird übrigens auf die Verschreibungspflicht aufmerksam gemacht.
--- Ob die Rezeptur für Erwachsene zur Behandlung von Warzen von der GKV
übernommen wird, kann nur von der jeweiligen KK beantwortet werden.
Ob ggf. eine medizinische Indikation vorliegt , kann nur der Arzt entscheiden.
Da die Übernahme von verschreibungspflichtigen Rezepturen nicht automatisch ist.
---Der Patient wird im Zweifel wohl die Kosten selber zahlen müssen. Der
Apothekerverband hat zwar diese Info gegeben, leider nicht mit der richtigen
Begründung.
Plausi