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Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Hermine am 30. Mai 2013, 20:20:29

Titel: Beschriftung des Etiketts bei Rezepturen
Beitrag von: Hermine am 30. Mai 2013, 20:20:29
Hallo, kann mir jemand sagen was genau auf das Etikett von Rezepturen drauf muß? Müssen die Bestandteile der Salbengrundlage einzeln aufgeführt werden oder reicht es zB. Unguentum leniens zu schreiben.
Danke für Eure Antwort!

Hermine
Titel: Aw: Beschriftung des Etiketts bei Rezepturen
Beitrag von: Gramberg-Schmidt am 31. Mai 2013, 16:18:32
Laut § 14 ApoBetrO müssen Wirkstoffe nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach der Art deklariert werden. D.h. die Zusammensetzung der Salbengrundlage muss einzeln zumindest nach der Art gekennzeichnet werden. Über Sinn und Unsinn des Weglassens der Mengenangaben bei den Hilfsstoffen lässt sich sicherlich trefflich streiten.
Wenn möglich gebe ich auch diese nach Art und Menge an.
Soweit für das Rezepturarzneimittel ein Fertigarzneimittel als Ausgangsstoff eingesetzt wird, genügt die Angabe der Bezeichnung des Fertigarzneimittels. Auch hier halte ich es für sinnvoll im Interesse der Patienteh alle Bestandteile des Fertig-AM zumindest nach der Art anzugeben.
Ich habe versucht Ihnen als Anhang ein PDF als Musteretikett hochzuladen aber dies scheint nicht zu funktionieren

Mit kollegialen Grüßen,

Frank Gramberg-Schmidt