Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Giesskanne am 11. April 2016, 10:27:19
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Hallo,
liege ich da richtig dass der Gesetzgeber vorschreibt, Rezeptureinwagen anhand eines Wägestreifens (Ausdruck) zu dokumentieren?
Über eine Antwort wird ich mich sehr freuen!
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Hallo Giesskanne,
definitiv nein! Diese Forderung findet sich nirgendwo in der ApBetrO. Ursprünglich stammt diese Idee aus der Industrie, insbesondere aus dem Themenbereich GMP. Allerdings wird sie auch von Pharmazieräten gern erhoben, eben mit Hinweis auf GMP als (ja irgendwo auch zu beachtende) Qualitätsstandards. Aber, wie gesagt, das steht nirgends im Gesetz.
Gruß
Achim Marliani
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vielen Dank für die Auskunft!