Rezepturforum

Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Apo21 am 07. April 2014, 11:26:42

Titel: Ostereierfarbe
Beitrag von: Apo21 am 07. April 2014, 11:26:42
Hallo zusammen,

so kurz vor Ostern stellen wir uns gerade die Frage, ob Kamillenblüten, Matetee o.ä. , auch ein Abfüllprotokoll bekommen müssen, wenn sie zum Färben von Eiern verwendet werden? Sie erfüllen dann ja keinen medizinischen Zweck und sind somit ja auch nicht unbedingt als Arzneimittel zu betrachten.
Wie wird das denn im Kollegenkreis gehandhabt?

VG
Apo21
Titel: Re: Ostereierfarbe
Beitrag von: Levana am 01. Mai 2014, 16:08:38
Wir betrachten eine Abfüllung als Herstellung und erstellen demnach auch ein Protokoll.

Viele Grüße