Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Schneider am 20. November 2015, 09:53:09
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Uns liegt folgende Rezeptur für eine Mundspüllösung eines MKG-Chirurgen vor:
Diprosone Lösung 50,0
Propylenglycol 50,0
Darf das so hergestellt werden? Diprosone hat lt. Hersteller keine Zulassung zur Anwendung auf der Schleimhaut, Propylenglycol ist ab einer Konzentration von 20% hautreizend.
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Ich würde diese Rezeptur als nicht plausibel einstufen.
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Danke haben die Lösung des Problems mittlerweile auf der DAC/NRF- HP gefunden