Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Imke am 23. April 2013, 19:46:11
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Hallo,
im Dschungel der Vorschriften bin ich durcheinander geraten.
Als Defektur darf ich laut Gesetz Zubereitungen nach Standardzulassung und Zubereitungen auf Grund häufiger ärztlicher Verordnungen haben.
Selbstläufer auf Kundenwunsch gehören nicht als Defektur an Lager sonder müssen immer als Rezeptur hergestellt werden, egal wie oft der Kundenwunsch auftritt, richtig?
Viele Grüße
Imke
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Ich würde das Präparat als Rezeptur herstellen. Eine Defekturherstellung scheint mir aufgrund der Dokumentation und Prüfung zu umständlich.
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... und vor allem tatsächlich nicht erlaubt. Die ApBetrO sieht als Grund für eine Defektur ausschließlich die nachweisliche häufige Verordnung (!!) der Rezeptur vor. Kundenwünsche sind aber nun mal keine Verordnung und damit nicht vom Gesetzestext abgedeckt.