Rezepturforum
Rezepturforum => Gesetze, QMS, KK-Abrechnung, Gefahrstoffrecht => Thema gestartet von: Schipp am 07. März 2019, 10:47:57
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Guten Tag, wir haben eine Rezeptur aus dem KH bekommen und sind uns nicht schlüssig, ob es auf dem GKV-Rezept abgerechnet werden kann? :-\
DMSO 25g
Magnesiumchlorid 25g
Wasser 10g
Basiscreme ad 200g
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Hallo Schipp,
ich zitier mal kurz die Arzneimittelverschreibungsverordnung:
"Dimethylsulfoxid – ausgenommen zur cutanen Anwendung bei Menschen in einer Konzentration bis zu 15% –"
Da die Rezeptur mit ihren 12,5% DMSO unter den 15% liegt, ist sie nicht verschreibungspflichtig und damit auch nicht erstattungsfähig, weil es für DMSO keine Ausnahme gibt.
Gruß
Achim Marliani