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Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Heike am 10. März 2020, 09:01:03

Titel: Opiumtiktur abfüllen oder Fertigarznei
Beitrag von: Heike am 10. März 2020, 09:01:03
Hallo!
Da es ja nun ein Opiumtinktur Fertigarzneimittel (Dropizol) gibt, darf man dann überhaupt noch im Rahmen einer Rezeptur diese abfüllen?
Weiss jemand, wie das rechtlich aussieht?
 Uns liegt eine Schreiben der Firma innocur vor, die auf eine Urteil verweisen, welches einer Apotheke untersagt Tinctura opii normata von Maros Arznei GmbH abzufüllen. Gilt das auch für die Caelo Produkte?
Titel: Re: Opiumtiktur abfüllen oder Fertigarznei
Beitrag von: Labormaus 222 am 11. März 2020, 16:39:48
Huhu

hab folgendes gefunden:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/03/10/widerspruechliche-briefe-zu-opiumtinktur/chapter:1

Ich würde das FAM nicht abfüllen nur in ganzen Gebinden abgeben.

Bei anderen Größen als bei Dropizol muss man dann ja wieso abfüllen da würde ich Maros nehmen.

Auserdem ist der Preisunterschied auch so eine Sache glaube nicht das dass jede Kasse mitmacht.