Rezepturforum
Rezepturforum => Rezeptur => Thema gestartet von: Laubenheimer am 23. Oktober 2019, 16:43:24
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Hallo,
wir haben eine Verschreibung über
Neomycin 0,4 g
Clotrimazol 1,0
in Betagalen Creme ad 100g
Neomycin soll ja nicht mehr topisch in Rezepturen verarbeitert werden. Der Arzt will es aber. Also können wir es doch herstellen oder? Auch die alternative ein Fertigarzneimittel zu nehmen wollte er nicht.
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Hallo Laubenheimer,
ich formulier's mal so: es gibt kein VERBOT, Neomycin in Topika einzuarbeiten. Es sollte nur möglichst nicht mehr, wegen Wirkungslücken, hoher Allergenität, Toxizität und möglicher Resistenzbildung. Wenn der Arzt aber drauf besteht: dokumentieren, dass man ihn drauf angesprochen hat und er dennoch drauf besteht, und anfertigen.
Gruß
Achim Marliani