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Autor Thema: Glucose-Lösung als OGTT - Sprechstundenbedarf  (Gelesen 1881 mal)

PTA-Christin

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Glucose-Lösung als OGTT - Sprechstundenbedarf
« am: 12. August 2022, 11:51:24 »
Hallo liebe Kollegen,
wir haben häufig von Arztpraxen die OGTT Saft-Rezeptur (NRF 13.8.)als Sprechstundenbedarf. Im Zusammenhang von Sprechstundenbedarf kann das entsprechende Abgabegefäß nicht auf das Sprechstundenbedarf-Rezept abgerechnet werden. Jetzt meine Frage: wie gebt ihr diese Rezeptur ab? Berechnet Ihr die Gefäße der Arztpraxis als Rechnung? Lt. DAC/NRF ist als Primärpackmittel die Medizinflasche empfohlen.

Achim Marliani

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Re: Glucose-Lösung als OGTT - Sprechstundenbedarf
« Antwort #1 am: 13. August 2022, 12:14:39 »
Hallo PTA-Christin,

ich hab gerade noch mal im entsprechenden Vertrag nachgesehen - da steht nichts davon, dass Gefäße nicht berechnet werden dürften! Zumindest gilt das für den Bereich der KV Nordrhein. Zur Not mal bei der für Sie zuständigen KV anrufen und fragen, oder meist stehen die Vereinbarungen auch im internet.

Gruß
Achim Marliani