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Autor Thema: Haarlösung/-emulsion  (Gelesen 2020 mal)

FrauSchweers

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  • Beiträge: 1
Haarlösung/-emulsion
« am: 14. Juni 2022, 11:53:50 »
Guten Morgen!

Mich erreicht folgende Rezeptur:

Estradiolbenzoat 0,03
Dexamethason 0,1
Aqua pur. 70,0
Ung.emuls.aquos.N SR ad 200

Nun meine Frage(n): Kann Ung.emuls.aquosum (130g) nochmal 70g Wasser aufnehmen,ohne dass die dann entstehende Emulsion bricht?
                                Bestimmt muss diese Emulsion nachkonserviert werden? Wie berechne ich da den Zusatz?

Vielen Dank im Voraus
Michaela Schweers

Achim Marliani

  • Mitglied
  • Beiträge: 565
    • rezepturdoku.de
Re: Haarlösung/-emulsion
« Antwort #1 am: 14. Juni 2022, 13:00:13 »
Hallo Frau Schweers,

Kann Ung.emuls.aquosum (130g) nochmal 70g Wasser aufnehmen,ohne dass die dann entstehende Emulsion bricht?
Ja, UEA ist im Prinzip unbegrenzt verdünnbar, brechen wird die Emulsion nie. Allerdings sieht sie irgendwann nicht mehr wirklich schön aus, sie wird dann so seltsam flockig. Aber selbst dann ist sie noch stabil.

Bestimmt muss diese Emulsion nachkonserviert werden?
Ja, es sei denn, Sie möchten die Verwendbarkeitsfrist auf einen Tag begrenzen...

Wie berechne ich da den Zusatz?
Gegenfrage: womit möchten Sie denn konservieren? Oder anders, womit ist Ihre UEA konserviert?
  • Propylenglycol? Dann bitte 20% des eingesetzten zusätzlichen Wassers durch Propylenglycol ersetzen, also 14,0 Propylenglycol und 56,0 Wasser statt 70,0 Aqua.
  • Sorbinsäure/Kaliumsorbat? Dann 0,05% Sorbinsäure und 0,07% Kaliumsorbat, bezogen auf das zusätzliche Wasser ( die 70g), also 0,035g Sorbinsäure und 0,049g Kaliumsorbat.

Gruß
Achim Marliani