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Autor Thema: Rezepturen auf Entlassmanagment?!  (Gelesen 9734 mal)

Löwin

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  • Beiträge: 22
Rezepturen auf Entlassmanagment?!
« am: 27. Mai 2019, 18:09:07 »
Hallo zusammen,
vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen gemacht mit Rezepturen auf Entlassmanagment- Rezepte?!
Wir hatten im speziellen Fall Kapseln für ein Kind herzustellen und sind uns unsicher wegen der Abrechnung?! Gibt es eine Einschränkung der Menge? Also auch bei Creme- Verordnungen?
Und könnte man die 3 Tages-Frist eventuell mit Begründung überschreiten?
Also z.B. wegen aufwendiger Herstellung.
Vielen Dank schonmal :-)

Achim Marliani

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  • Beiträge: 565
    • rezepturdoku.de
Re: Rezepturen auf Entlassmanagment?!
« Antwort #1 am: 27. Mai 2019, 18:17:08 »
Hallo Löwin,

also, Rezepturen im Entlassmanagement geht durchaus, das ist ausdrücklich vorgesehen. Allerdings auch hier nur mit einer sehr engen Mengenbegrenzung. Ich zitier mal den §4 Abs 5 der Ergänzenden Bestimmungen zum Rahmenvertrag:
"5)  Bei Rezepturen darf eine Reichdauer von sieben Tagen nicht überschritten werden. Ist erkennbar darüber hinaus verordnet worden, kann der Abgebende ohne Rücksprache mit dem Arzt eine Menge bis zu einer Reichdauer von sieben Tagen abgeben. Dies ist durch den Abgebenden auf dem Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen."

Sprich: Sebst Verordnungen, die über 7 Tage hinausgehen, MÜSSEN von uns auf 7 Tage zusammengekürzt werden. Alles übrige wird wohl gnadenlos retaxiert werden.

Gruß
Achim Marliani

Löwin

  • Mitglied
  • Beiträge: 22
Re: Rezepturen auf Entlassmanagment?!
« Antwort #2 am: 29. Mai 2019, 10:05:54 »
Super. Vielen Dank für die schnelle Antwort!