Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung

Suche


Caelo-News

Navigation

Neueste Beiträge

Autor Thema: Kosmetika auf Kassen-Rp (Benevi)  (Gelesen 6516 mal)

engelhardt

  • Mitglied
  • Beiträge: 20
Kosmetika auf Kassen-Rp (Benevi)
« am: 01. Februar 2017, 18:05:44 »
Liebe Mitstreiter,
ich brauche eure Hilfe, denn mittlerweile bin ich total verwirrt.
Bis jetzt dachte ich, dass wir Kosmetika generell nicht auf Kassenrezept abgeben dürfen.

Nun hat mir der Bayerische Apothekerverband (Abteilung Krankenkassenfragen) gesagt, dass wir Kosmetika sehr wohl auf GKV-Rezepten abrechnen dürfen, wenn verschreibungspflichtige Wirkstoffe verarbeitet werden und ein chargenspez. Analysenzertifikat vorliegt. Die Kassen interissieren sich angeblich nicht für die Identitätsprüfung, die wäre nur für den Pharmazierat wichtig.

Im konkreten Fall geht es bei mir jetzt um das Gesichtsfluid und die Pigmentcreme von Benevi zur Weiterverarbeitung auf Kassenrezepte.

Ich weiß, dieses Thema kann keiner mehr hören, aber ich bin wirklich verunsichert.
Vielen, vielen Dank!
Monika

Eicke

  • Mitglied
  • Beiträge: 92
Re: Kosmetika auf Kassen-Rp (Benevi)
« Antwort #1 am: 02. Februar 2017, 09:20:12 »
Moin,

das chargenspezifische Analysenzertifikat wird in der ApBetrO verlangt. Ist das vorhanden, dann darf die Substanz oder Grundlage verarbeitet werden. (Nach Durchführung der Identitätsprüfung natürlich)

Unabhängig davon ist die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse:

Auf Kassenrezept dürfen nur abgerechnet werden verkehrsfähige AM die zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

- verschreibungspflichtige Arzneimittel (Ausnahmen: siehe Anlage III  der Arzneimittelrichtlinie nach §34 SGB V)

- nicht verschreibungspflichte Arzneimittel (OTC) die auf der Liste: "Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V" stehen

Welche Grundlage da dann verwendet wird ist egal. Was zählt ist das Endprodukt.

Beispiele:
- Basiscreme DAC alleine ist nicht erstattungsfähig durch die KK.

- Basiscreme DAC mit Urea 5% ist erstattungsfähig durch die KK und "nur" Apothekenpflichtig

- Basiscreme DAC mit weniger als 5% Urea ist nicht erstattungsfähig durch die KK

- Basiscreme DAC mit einem kortison ist verschreibungspflichtig und erstattungsfähig durch die KK

Wenn Sie nun das Wort Basiscreme durch Benevi ersetzen kommt das gleiche raus.

engelhardt

  • Mitglied
  • Beiträge: 20
Re: Kosmetika auf Kassen-Rp (Benevi)
« Antwort #2 am: 16. Februar 2017, 10:24:22 »
Vielen, vielen Dank für diese ausführliche Erklärung!! Damit haben Sie mir sehr geholfen!

Viele Grüße
Monika