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Autor Thema: Kennzeichnung ghs  (Gelesen 9857 mal)

Klein

  • Mitglied
  • Beiträge: 24
Kennzeichnung ghs
« am: 20. Januar 2012, 18:44:32 »
Hallo ich hab wieder eine Frage
wie kennzeichne ich meine Apothekenstandgefäße unter 125ml, Defekturarzneimittel und Rezepturarzneimittel korrekt nach neuer Verordnung?

Gruß
Carolin

Przyklenk

  • Gast
Aw: Kennzeichnung ghs
« Antwort #1 am: 21. Mai 2012, 10:17:30 »
Hallo,
 
das sind ja gleich mehrere Fragen.
 
1. Apothekenstandgefäße unter 125 ml

Sie dürfen die vereinfachte Kennzeichnung vornehmen,
also Verzicht auf H- und P- Sätze, sofern Sie die
entsprechenden Betriebsanweisungen,
Sicherheitsdatenblätter sowie die entsprechenden
(ausgeschriebenen!) H- und P-Sätze im Labor vorhanden sind.

 
2. Rezepturen

- es ist eine Gebrauchsanweisung erforderlich

- alle Hilfsstoffe müssen angegeben werden

- es ist ein konkretes Verfalldatum erforderlich

- Hinweise für die Aufbewahrung und die Beseitigung

   des Arzneimitttels sind anzugeben

- der Patientenname ist erforderlich

- gefährliche physikalische Eigenschaften sind zu
  kennzeichnen


3. Defekturen

 - Kennzeichnung nach Industriestandard

   (§ 10 Arzneimittelgesetz ausgenommen der Kennzeichnung

   sind Blindenschrift und die Packungsbeilage):

  o Name und Anschrift des Unternehmers,
  o Bezeichnung des Arzneimittels,  
  o Chargenbezeichnung
  o Darreichungsform,
    Packungsinhalt nach Gewicht, Rauminhalt oder Stückzahl
  o Art der Anwendung
  o Art und Menge der Bestandteile
  o Verfalldatum

Hinweis: apothekenpflichtig, bzw. verschreibungspflichtig

 Gruß

T. P.